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Feuerwehrpläne
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Löschwasserrückhaltepläne
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Je
nach Art des Objektes können von der Feuerwehr oder der Bauaufsichtsbehörde
Löschwasserrückhaltepläne gefordert werden.
Dies ist der Fall, wenn z.B. wassergefährdende Stoffe in die
öffentliche Kanalisation gelangen können.
In Löschwasserrückhalteplänen werden u.A. Abwasserkanäle,
Kanaleinläufe, Löschwasserrückhaltebecken und Absperrmöglichkeiten
dargestellt.
Diese Pläne werden ebenfalls mit den Feuerwehren abgestimmt.
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