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"Flucht- und Rettungspläne"


...nach DIN 4844-3 und BGV A8
"Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen "Flucht- und Rettungswegeplan" aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Flucht- und Rettungswegeplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszuhängen." Auszug § 55 ArbStättV.

Flucht- und Rettungswegepläne dienen Personen zur ersten Orientierung in einem Gebäude und beinhalten die Fluchtwege, Notausgänge, Lage der Feuerlöscher und -melder sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen. Außerdem sind in den Plänen Notfallrichtlinien integriert (Verhalten im Brandfall, Verhalten bei Unfällen).
Diese Pläne können von uns bei Bedarf dreisprachig (Deutsch, Englisch, Französisch) ausgeführt werden.
Auf Wunsch werden die Flucht-und Rettungswegepläne von uns gerahmt und montiert.