...nach
DIN 4844-3 und BGV A8
"Der Arbeitgeber hat für
die Arbeitsstätte einen "Flucht- und Rettungswegeplan"
aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte
dies erfordern. Der Flucht- und Rettungswegeplan ist an geeigneter
Stelle in der Arbeitsstätte auszuhängen."
Auszug § 55 ArbStättV.
Flucht- und Rettungswegepläne dienen Personen
zur ersten Orientierung in einem Gebäude und beinhalten die
Fluchtwege, Notausgänge, Lage der Feuerlöscher und -melder
sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen. Außerdem sind in den Plänen
Notfallrichtlinien integriert (Verhalten im Brandfall, Verhalten
bei Unfällen).
Diese Pläne können von uns bei Bedarf dreisprachig (Deutsch,
Englisch, Französisch) ausgeführt werden.
Auf Wunsch werden die Flucht-und Rettungswegepläne von uns
gerahmt und montiert.
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