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Löschwasserrückhaltepläne


Je nach Art des Objektes können von der Feuerwehr oder der Bauaufsichtsbehörde Löschwasserrückhaltepläne gefordert werden.
Dies ist der Fall, wenn z.B. wassergefährdende Stoffe in die öffentliche Kanalisation gelangen können.
In Löschwasserrückhalteplänen werden u.A. Abwasserkanäle, Kanaleinläufe, Löschwasserrückhaltebecken und Absperrmöglichkeiten dargestellt.
Diese Pläne werden ebenfalls mit den Feuerwehren abgestimmt.